FAQs
Allgemein
Ich möchte einen Schlüssel nachmachen lassen. Wie gehe ich vor?
Bei einem gesicherten System benötigen Sie entweder die Sicherungskarte, oder eine Bestätigung von uns als Hausverwaltung. Bitte füllen Sie das Formular Schlüsselbestätigung aus.
Bis wann wird die Betriebskostenabrechnung von Ihnen erstellt?
Gesetzlich sind wir verpflichtet die jährliche Betriebskostenabrechnung bis 30.06. des Folgejahres zu legen. Üblicherweise sind wir mit den Abrechnung spätestens im März fertig. Verzögerungen können sich durch verbrauchsabhängige (Heiz-, oder Wasserkosten) Abrechnungen ergeben.
Ich habe einen (Wasser-)Schaden in meiner Wohnung, wie gehe ich vor?
Bitte melden Sie den Schaden entweder: Telefonisch, per E-Mail oder mittels unseres Schadensformulars. Wir reichen den Schaden bei der Versicherung ein.
Wie setzt sich meine Vorschreibung zusammen?
Bei Miete setzt sich Ihre Vorschreibung aus der Miete lt. Mietvertrag/Vereinbarung, den laufenden Betriebskosten und der Umsatzsteuer zusammen.
Im Wohnungseigentum setzt sich Ihre Vorschreibung aus den laufenden Betriebskosten, der Anteil an der Reparaturrücklage, sowie der Umsatzsteuer zusammen.
Im Falle von separat geführten Abrechnungskreisen (Lift, Garage, etc..) werden diese auch extra vorgeschrieben.
Nach welchem Abrechnungsschlüssel rechnen Sie die Betriebskosten ab?
Die allgemeinen Betriebskosten werden in Mietwohnhäusern üblicherweise nach Nutzfläche, im Wohnungseigentum nach Anteilen abgerechnet. Durch Vereinbarungen kann es zu Änderungen kommen.
Den Abrechnungsschlüssel sehen Sie in Ihrer Abrechnung unter „Verteilungsbasis“, bzw. „Ihr Anteil“
Wie kann ich einen Bankeinzug einrichten?
Bitte füllen Sie das Einzugsermächtigungsformular aus, und senden Sie es uns.
Wohnungseigentum
Ich möchte eine Klimaanlage (Außen und Innengerät) installieren, wie gehe ich vor?
Versichern Sie sich dass die Installation technisch möglich ist.
Falls Sie für die Installation allgemeine Teile des Gebäudes verwenden (z.B.: Außengerät wird am Dach od. Fassade des Gebäudes montiert, Verlegung von Leitungen durch die Mauer, etc…) benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer.
Die Installation muss baubehördlich eingereicht werden.
Ich möchte meine Wohnung umwidmen, was benötige ich hier alles?
Falls keine hierfür lautende Formulierung sich im Wohnungseigentumsvertrag sich befindet, müssen sie die Zustimmung aller anderen Eigentümer einholen.
Wie gehen Sie bei Erhaltungsarbeiten vor?
Größere Instandhaltungsarbeiten werden vorab in der Hausversammlung präsentiert, und mit den Eigentümern besprochen. Auf Wunsch werden diese Arbeiten auch nur mit einem allfälligen Hausgremium vergeben.
Wie oft führen Sie Hausversammlungen durch?
Wir halten jährlich eine Hausversammlung ab. Das hilft uns aufkeimende Probleme schnell zu erfassen und abzuarbeiten.
Miete
Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen, welche Schritte sind erforderlich?
Wann muss die Miete bezahlt werden?
Die Miete ist am 5. Eines jeden Kalendermonats fällig.
Ist Haustierhaltung in der Wohnung erlaubt?
Eine dem entsprechende Regelung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.